Ich vermesse Ihre Räume, damit Sie Ihre Wohnfläche genau kennen.

Mit Hilfe des innovativen Laseraufmaßsystems „HottScan“ erfasse ich in kürzester Zeit auch verwinkelte Räume, komplizierte Dachschrägen und Gauben. Das Ergebnis ist eine exakte Darstellung inklusive Flächen- und Volumenberechnungen.

Häufig basiert die in Verträgen angegebene Quadratmeterzahl auf veralteten Plänen, in denen Umbaumaßnahmen und Modernisierungen nicht berücksichtigt wurden, oder die Grundrisse sind unvollständig bzw. unleserlich. Die aus den Plänen ermittelte Wohnfläche ist somit oft nicht mehr als eine unpräzise Schätzung.

Der TÜV Rheinland bestätigt, dass Bausachverständige beim Aufmaß von Wohnungen in zwei Drittel aller Fälle Abweichungen feststellen. Zum Beispiel kommt es bei der Berechnung einer Mieterhöhung auf die tatsächliche und nicht auf die vereinbarte Wohnfläche an. Dasselbe gilt auch bei der Betriebskostenabrechnung (BGH, Urteil v. 30.5.2018, VIII ZR 220/17).